Die Fortbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft kostet zwischen 2.800 und 5.500 Euro – zuzüglich Prüfungsgebühren und Literatur. Die gute Nachricht: Durch mehrere Förderwege ist der Eigenanteil oft gering oder null. Diese Seite zeigt, wie du die Finanzierung strukturiert aufbaust.
Bildungsgutschein der Arbeitsagentur
Der Bildungsgutschein ist für viele GSSK-Kandidaten der wichtigste Förderweg. Er kommt besonders dann in Frage, wenn du arbeitsuchend, von Arbeitslosigkeit bedroht oder in einem Umschulungsprozess bist.
So funktioniert es: - Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur oder beim Jobcenter. - Prüfung, ob die Umschulung individuell sinnvoll ist. - Ausstellung des Bildungsgutscheins, meist zeitlich und örtlich begrenzt. - Einlösung bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger.
Leistungen: Der Gutschein übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, oft auch Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Arbeitsmittel. Du erhältst weiterhin Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Aufstiegs-BAföG
Für berufsbegleitende Varianten der GSSK-Fortbildung ist das Aufstiegs-BAföG ein starker Hebel. Es ist nicht einkommensabhängig und nicht an Alter gekoppelt.
So funktioniert es: - 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten bekommst du als nicht rückzahlbaren Zuschuss. - Die übrigen 50 Prozent kannst du als zinsfreies KfW-Darlehen aufnehmen. - Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des Darlehens erlassen.
Unterm Strich zahlst du effektiv nur rund 25 Prozent der Fortbildungskosten aus eigener Tasche.
Rechenbeispiel: Kostet die Fortbildung 4.200 Euro, bekommst du 2.100 Euro als Zuschuss. Die anderen 2.100 Euro kannst du als zinsfreies Darlehen aufnehmen. Nach bestandener Prüfung wird die Hälfte davon erlassen, dein effektiver Eigenanteil beträgt also 1.050 Euro.
Arbeitgeberbeteiligung
Sicherheitsunternehmen fördern die Fortbildung ihrer Mitarbeiter häufig.
Direktübernahme: Der Arbeitgeber zahlt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ganz oder teilweise. Oft mit einer Bindungsvereinbarung für zwei bis drei Jahre nach Abschluss.
Lernfreistellung: Einige Tage bezahlte Freistellung für Klausuren und Prüfungsvorbereitung.
Gehaltsanpassung nach Abschluss: Implizite Förderung durch eine zuverlässige Gehaltsanpassung.
Frag deinen Arbeitgeber früh – am besten vor der Entscheidung für den Lehrgang. Viele Sicherheitsdienstleister haben eigene Förderprogramme.
Meisterbonus der Bundesländer
Einige Bundesländer zahlen nach bestandener Fortbildungsprüfung einen Meisterbonus zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG.
Bayern: 3.000 Euro (auch für den GSSK-Abschluss, wenn er als Aufstiegsfortbildung anerkannt ist).
Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern: regionale Prämien zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Informiere dich vor Beginn, welcher Bonus in deinem Bundesland gilt – manchmal müssen Anträge innerhalb einer Frist nach der Prüfung gestellt werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Fortbildungskosten sind steuerlich absetzbar, soweit sie beruflich veranlasst sind und nicht bereits durch Zuschüsse oder Bildungsgutschein übernommen wurden.
Als Werbungskosten absetzbar sind: Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand.
Praktisch: Über zwei bis drei Jahre verteilen sich die Fortbildungskosten auf deine Steuererklärungen und reduzieren deine Steuerlast.
Deutsche Rentenversicherung
Wenn die Umschulung zur GSSK gesundheitlich begründet ist (etwa nach einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall), übernimmt in vielen Fällen die Deutsche Rentenversicherung die Kosten im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Voraussetzung: Nachweis der gesundheitlichen Notwendigkeit, ärztliche Gutachten, Beratung durch die Rentenversicherung.
Stipendien und Stiftungen
Für besonders engagierte Kandidaten gibt es zusätzliche Förderungen.
Weiterbildungsstipendium der SBB: für junge Fachkräfte unter 25 bis 27 Jahren mit sehr guten Leistungen in der Berufsausbildung.
Branchenstiftungen: Einige Sicherheitsverbände und Stiftungen bieten Einzelförderungen.
Finanzierungsplan erstellen
Der klügste Weg führt über einen Plan vor dem Lehrgangsbeginn.
Schritt 1: Gesamtkosten einschätzen (Lehrgang, Prüfung, Literatur, Fahrtkosten).
Schritt 2: Klären, ob ein Bildungsgutschein in Frage kommt. Wenn ja, Termin bei der Arbeitsagentur.
Schritt 3: Wenn kein Gutschein: Aufstiegs-BAföG beantragen.
Schritt 4: Arbeitgeber ansprechen. Kostenteilung oder Lernfreistellung klären.
Schritt 5: Meisterbonus im eigenen Bundesland prüfen.
Schritt 6: Steuerliche Entlastung für die Folgejahre kalkulieren.
Häufige Fragen
Beim Bildungsgutschein ja. Beim Aufstiegs-BAföG kannst du auch während des Lehrgangs beantragen, solltest es aber zügig tun.
In der Regel nicht – die Förderungen schließen sich für denselben Lehrgang aus.
Der Zuschussanteil des BAföG bleibt. Das Darlehen muss nach einer Karenzzeit zurückgezahlt werden, der Erlassanteil entfällt. Beim Bildungsgutschein gibt es keine Rückzahlungspflicht.
Der Bildungsträger hat meist eigene Beratung und hilft beim Ausfüllen der Formulare.
Nächster Schritt
Welche Lehrgangsformate und Anbieter für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft passen, erfährst du auf der Seite Lehrgänge Schutz- und Sicherheitskraft.