Die Zulassung zur Prüfung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist klar geregelt. Die Regeln entscheiden, wer die Prüfung ablegen darf und wie lange der Weg bis dahin dauert. Diese Seite zeigt die drei möglichen Wege und erklärt, was im Einzelfall zu beachten ist.
Die drei Wege zur Zulassung
Weg 1: Abgeschlossene Ausbildung im Bewachungsgewerbe plus Berufserfahrung. Wer die dreijährige Ausbildung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Servicekraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen hat, kann nach kurzer Berufspraxis zur GSSK-Prüfung zugelassen werden. Häufig ist die GSSK bei diesem Profil aber überflüssig, weil die Fachkraft-Prüfung bereits auf höherer Stufe liegt.
Weg 2: Andere abgeschlossene Ausbildung plus Berufserfahrung im Bewachungsgewerbe. Wer eine andere Ausbildung hat und mindestens ein Jahr im Bewachungsgewerbe tätig war, kann zugelassen werden.
Weg 3: Berufserfahrung ohne Ausbildung. Wer keine abgeschlossene Ausbildung mitbringt, braucht mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis im Bewachungsgewerbe. Das ist der häufigste Weg für Seiteneinsteiger.
Die genauen Details regelt die jeweilige Fortbildungsverordnung der Industrie- und Handelskammern. Einzelne IHKs legen Nuancen leicht unterschiedlich aus.
Die 34a-Sachkundeprüfung als Vorstufe
Für fast alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO gesetzliche Mindestvoraussetzung. Ohne sie darfst du viele Aufgaben gar nicht ausüben.
Für die GSSK-Fortbildung ist die 34a-Prüfung eine sinnvolle Vorstufe. Sie deckt Grundlagen zu Recht, Umgang mit Menschen und Sicherungstechnik ab, auf denen die GSSK aufbaut.
Viele Kandidaten legen die 34a-Prüfung ab, arbeiten ein bis drei Jahre im Bewachungsgewerbe und melden sich dann zur GSSK-Fortbildung an.
Formale Nachweise
Zusätzlich zu den Berufserfahrungs-Anforderungen brauchst du diese Nachweise bei der Anmeldung:
Polizeiliches Führungszeugnis. Nicht älter als drei Monate. Einschlägige Vorstrafen können die Zulassung ausschließen.
Nachweis der Berufserfahrung. Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, Tätigkeitsbeschreibungen. Die IHK prüft, ob die Erfahrung einschlägig ist.
Personalausweis oder Pass. Identitätsnachweis.
Nachweis der Zuverlässigkeit. Je nach IHK ergänzt durch eine Zuverlässigkeitsabfrage bei den Sicherheitsbehörden.
Typische Beispielprofile
Profil 1: Der klassische Seiteneinsteiger. Hans, 38, gelernter Maurer, drei Jahre als Sicherheitsmitarbeiter in einem Industriebetrieb. 34a-Prüfung bestanden. Zulassung zur GSSK: über Weg 2.
Profil 2: Der Quereinsteiger ohne Ausbildung. Maria, 45, keine abgeschlossene Berufsausbildung, fünf Jahre im Werkschutz eines Chemieparks. 34a-Prüfung bestanden. Zulassung zur GSSK: über Weg 3.
Profil 3: Der junge Sicherheitsmitarbeiter. Tim, 26, Handelsausbildung, zwei Jahre bei einem Sicherheitsdienstleister im Objektschutz. Zulassung zur GSSK: über Weg 2.
Ausnahmen und Härtefälle
Für Bewerber, die die Voraussetzungen formal knapp verfehlen, aber nachweislich qualifiziert sind, sieht das BBiG eine Ausnahmeregelung vor. Die IHK kann in begründeten Einzelfällen zur Prüfung zulassen.
Typische Anlässe: Fehlende Wochen Berufserfahrung, eine im Ausland absolvierte Ausbildung, eine besondere fachliche Qualifikation aus Militär oder Polizei. Ein formloser Antrag mit Begründung reicht in der Regel.
Nicht formal gefordert, aber praktisch wichtig
Deutschkenntnisse auf solidem Niveau. Die Prüfung ist anspruchsvoll. Ohne sicheres Lese- und Schreibverständnis lassen sich Gesetzestexte nicht verarbeiten.
Grundrechenarten. Prozentrechnung und einfache Anwendungen in Sicherungstechnik.
Disziplin und Lernbereitschaft. Die Fortbildung umfasst mehrere hundert Unterrichtsstunden. Wer diese nicht ernst nimmt, scheitert.
Körperliche Grundfitness. Nicht formal geprüft, im Berufsalltag aber wichtig.
Häufige Fragen
Häufig ja, besonders wenn die Tätigkeit sicherheitsnah war (Feldjäger, Wachdienst). Die IHK entscheidet im Einzelfall.
Nicht automatisch. Entscheidend ist die Art der Vorstrafe. Kleinere, alte Eintragungen sind oft unproblematisch. Schwerwiegende oder einschlägige Vorstrafen schließen meist aus.
Ja, die 34a-Prüfung ist unabhängig. Viele legen sie direkt zu Beginn der Ausbildung ab.
Nein. Du musst volljährig sein, aber es gibt kein Höchstalter.
Nächster Schritt
In welchen Tätigkeitsfeldern du mit der GSSK arbeitest und welche Aufgaben dich erwarten, erfährst du auf der Seite Aufgaben und Tätigkeitsfelder Schutz- und Sicherheitskraft.