Die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ist anspruchsvoll, aber planbar. Wer die Struktur und die Bewertungslogik kennt, lernt gezielter und geht sicherer in die einzelnen Termine. Diese Seite zeigt den Aufbau, die Bestehensregeln und den Umgang mit Wiederholungen.
Die Prüfungsteile
Die GSSK-Prüfung besteht in der Regel aus drei Hauptteilen.
Teil 1: Schriftliche Prüfung. Ein oder zwei Klausuren, die die vier Handlungsbereiche abdecken: Rechtsgrundlagen, Umgang mit Menschen, Schutz- und Sicherheitstechnik, Gefahrenabwehr/Einsatz/Service. Die Klausuren dauern je 90 bis 180 Minuten, je nach IHK.
Teil 2: Situationsbezogene mündliche Prüfung. Eine situationsbezogene Aufgabe, die du analysierst, präsentierst und im Fachgespräch verteidigst. Dauer meist 30 bis 45 Minuten insgesamt.
Teil 3: Praktischer Teil (nicht in allen IHK-Bezirken). Einige IHKs ergänzen die Prüfung um eine praktische Übung – etwa eine Streifensituation oder eine Deeskalationsübung.
Die genauen Zählweisen unterscheiden sich zwischen den IHKs leicht. Bundesweit ist der Stoff jedoch identisch.
Bewertungsskala und Notenfindung
Die Bewertung erfolgt auf einer Punkteskala von 0 bis 100. Die Noten verteilen sich grob so:
- 92 bis 100 Punkte: sehr gut
- 81 bis 91 Punkte: gut
- 67 bis 80 Punkte: befriedigend
- 50 bis 66 Punkte: ausreichend
- unter 50 Punkte: nicht ausreichend
Zum Bestehen brauchst du in jedem Prüfungsteil mindestens 50 Punkte.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Teile mindestens ausreichend bewertet sind. Ein einzelner Ausfall in einer Klausur kann durch eine mündliche Ergänzungsprüfung aufgefangen werden, wenn die anderen Teile stabil sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Wer in einer schriftlichen Klausur knapp unter 50 Punkten liegt, kann beim Prüfungsausschuss eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. In rund 15 bis 20 Minuten zeigst du, dass du das Thema trotz Klausurergebnis beherrschst.
Die mündliche Ergänzung rettet viele Prüfungen. Sie ersetzt aber keine fehlende Vorbereitung.
Wiederholungen
Jede Prüfungsleistung kann zweimal wiederholt werden. Das bedeutet insgesamt drei Versuche pro Teil. Die Wiederholung erfolgt beim nächsten regulären Prüfungstermin.
Praktisch wichtig: Du musst nur die Teile wiederholen, die du nicht bestanden hast. Bereits bestandene Teile bleiben gültig.
Anmeldung und Fristen
Die Anmeldung läuft über die zuständige IHK. Typische Anmeldefristen liegen vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin. Die Prüfungsgebühr beträgt je nach IHK zwischen 300 und 500 Euro.
Besonders beim ersten Termin solltest du die Anmeldung sorgfältig prüfen: Welche Dokumente sind nötig, welche Fristen gelten, welche Prüfungsteile werden wann geschrieben.
Der Prüfungstag
Der Prüfungstag beginnt mit Ausweiskontrolle und Platzzuweisung. Erlaubt sind meist unbeschriftete Gesetzestexte (BGB, StGB, StPO, GewO, BewachV) und gegebenenfalls ein einfacher Taschenrechner. Handys, Smartwatches und eigene Notizen sind nicht erlaubt.
Die schriftlichen Klausuren werden in einem oder zwei Prüfungstagen geschrieben. Die mündliche Prüfung folgt wenige Wochen später.
Drei Strategien für den Prüfungstag
Eins: Ausgeschlafen erscheinen. Müdigkeit macht den Unterschied zwischen bestanden und knapp gescheitert.
Zwei: Mit den leichten Aufgaben beginnen. Jede Klausur enthält sichere Punkte. Die holst du zuerst.
Drei: Zeit behalten. Pro Aufgabe eine Zielzeit, die du bei Bedarf unterschreitest, aber nur selten überschreitest.
Häufige Fragen
Bundesweit bestehen zwischen 70 und 85 Prozent im ersten Anlauf. Mit Wiederholungen erreichen die meisten den Abschluss.
Nein, außer den explizit zugelassenen Gesetzestexten.
Mit ärztlichem Attest zählt die Prüfung als nicht angetreten und kann beim nächsten Termin nachgeholt werden.
Erfahrene Fachleute aus Sicherheitsunternehmen, Dozenten und IHK-Vertreter.
Nächster Schritt
Wann die nächsten Prüfungstermine stattfinden und wie du sie findest, erfährst du auf der Seite Prüfungstermine Schutz- und Sicherheitskraft.